"Konstantin Wecker (56), Liedermacher, muss wegen Mietnachzahlungen vor das Münchner Oberlandesgericht. Das Landgericht München hatte in erster Instanz im Dezember 2002 entschieden, dass der 56-jährige 70000 Euro Miete aus den Jahren 1995 und 1996 nachzuzahlen habe. Deswegen legte Wecker Berufung ein. Wegen der offenen Mietrechnung für eine Nobel-Villa in Grünwald war es bereits 1996 zu einem Vergleich mit den Vermietern gekommen, die auch Schadensersatz für Reperaturkosten hatten"
Quelle: Alfelder Zeitung

Weitere Links zum Thema:
Süddeutsche Zeitung "Verwüstete Nobel-Villa" (25.Juli)
Merkur-Online "Schimmel in Wecker-Villa" (25.Juli)
Alles alter Kaffee, oder? Ich kann ja Konstantin Wecker heute Abend (in Hildesheim) danach ausquetschen

Viele Grüße, Marc