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BGH verbietet Online-Ticket-Gebühren

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 12:26
von Westwind
Hallo zusammen,

Na endlich,

ich habe mich immer schon gewundert, daß man entweder Vorverkaufsgebühren zahlt oder Tickets an der Abendkasse teurer sind als im Vorverkauf ohne VVK oder dort sonstige Bearbeitungsgebühren anfallen. Irgendeine Zusatzgebühr fiel somit immer an beim Ticketkauf.

Jetzt endlich gibt es ein Urteil vom BGH, daß auf online bestellte und ausgedruckte Tickets keine Gebühr mehr erhoben werden darf. Der Aktienkurs von CTS Eventim ist daraufhin um ca 10% eingebrochen [Quelle: online-Artikel bei reuters ].

Ich vermute allerdings, daß die jeweiligen Veranstalter die Ticketpreise im Allgemeinen erhöhen.

Re: BGH verbietet Online-Ticket-Gebühren

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 13:14
von Viktor
Hallo Westwind,

"na endlich", da stimme ich dir zu.
Reuters Zitat:
Kunden können die Gebühr wegen der Verjährung wohl nur dann zurückfordern, wenn sie das Ticket vor nicht mehr als drei Jahren gekauft haben.
Schade! Ich habe gerade mal meine E-Mail-Postfach nach alten Bestellbestätigungen durchsucht: Im Frühjahr 2015 habe ich regelrecht exzessiv "ticketdirect"-Ausdruck-Optionen gebucht, aber das dürfte ja alles verjährt sein. In den letzten drei Jahren bei Eventim nur zweimal, und zwar für jeweils 1,00€ Gebühr. Da lohnt sich eine Rückzahlungsforderung per Einschreiben wohl nicht, haha.

Die Verbraucherzentrale bietet hier  übrigens einen Musterbrief für entsprechende Forderungen.

Wird jemand von euch sein Geld zurückfordern? Hat jemand hier auch mal den Maximalbetrag von 2,50€ pro Ausdruck-Ticket zahlen müssen?

Schön, dass auch die Angelegenheit mit dem AC/DC 14,90€ "Premiumversand" in Standardbriefen in dem Urteil bestätigt wurde wurde.
Wobei ich finde, dass 4,90€ Service für eine 70-Cent-Briefmarke, wie es auch sonst noch Standard ist bei CTS, immer noch unverhältnismäßig ist, aber das ist wohl im Bereich dessen, was man mit Personalkosten usw. irgendwie fadenscheinig rechtfertigen kann.

Viele Grüße
Viktor

PS:
Eventim Zitat:
“Wir prüfen auch, ob die ‘print@home’-Gebühr künftig in verringerter Höhe beibehalten werden kann.”
Na das ist halt die Frage, was für ein Betrag da gerechtfertigt wäre.
Ich möchte an dieser Stelle den Anbieter TixForGigs  mal positiv hervorheben, bei dem ich schon sehr häufig Selbstausdruck-Karten gekauft habe, 0,00€ "Versand"gebühr, sehr löblich, finde ich.

Re: BGH verbietet Online-Ticket-Gebühren

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 16:42
von migoe
Das ist wirklich eine gute Nachricht für die Kunden. Auf den ersten Blick.

Doch ich Frage mich, womit die Dienstleistung Ticket in Zukunft finanziert werden soll, wenn der Dienstleister seinen Dienst nicht mehr in Rechnung stellen kann.

Wir haben hier vor Ort ein kleines Theater mit knapp 200 Sitzplätzen und es ist sehr einfach online zu sehen, ob noch gute Plätze frei sind oder ob überhaupt noch Karten zu bekommen sind. Wenn ich online Karten kaufe habe ich bisher akzeptiert, dass eine Gebühr von 4 Euro für das ausgedruckte Ticket per Post oder 2 Euro wenn ich es selber drucke verlangt wurde.

Natürlich wird diese Servicegebühr in Zukunft direkt auf das Ticket geschlagen, es ist aber nicht mehr so transparent. Insofern wird sich nichts wirklich "verbessern".

Ich mache mir eher Sorgen, dass die Kartenverkäufe für einige wenige bekannte Künstler noch schwieriger werden, weil die potenziellen Besucher die Preise für eine Eintrittskarte zu hoch finden.