aus gegebenem Anlass (Diskussion mit einem Forumsmitglied und Infos von einem Freund, der seine GEMA-Mitgliedschaft gekündigt hat) möchte ich hier ein paar Tipps und Infos bezüglich der GEMA geben. Außerdem gibt es bei manchen Dingen oft Missverständnisse oder häufig geäußerte Fehlinformationen.
Als mir ein befreundeter Musikerkollege kürzlich erzählte, dass er seine Mitgliedschaft in der GEMA gekündigt hat, aber trotzdem noch verpflichtet ist, weiterhin jahrelang seine Rechte dort vertreten zu lassen, konnte ich dies zuerst gar nicht glauben. Aber meine Recherchen im Netz ergaben, es ist wirklich so. Die Mitgliedschaft muss vom Berechtigungsvertrag unterschieden werden. Fakt ist: der Berechtigungsvertrag, mit dem man parallel zur Mitgliedschaft die Verwertungsrechte an die GEMA abtritt, läuft 6 Jahre lang und muss immer 1 Jahr vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden, da er sich sonst automatisch verlängert.
Vor diesem Hintergrund sollte man sich eine Mitgliedschaft genau überlegen. Manchmal wird argumentiert, dass man seine Urheberschaft an Text und/oder Musik doch schützt, wenn man bei der GEMA Mitglied wird. Dies ist aber ein weitverbreiteter Trugschluss. Die Anmeldung des Werkes bei der GEMA ist kein Beweis für die rechtliche Urheberschaft. Wenn ein Anderer gleichfalls bei der GEMA die Rechte an diesem Werk anmeldet oder einfordert, lässt die Gesellschaft die Zahlungen ruhen bis sich die Kontrahenten juristisch geeinigt haben. Der Nachweis einer Urheberschaft muss anderweitig erfolgen und ist unabhängig von der GEMA-Mitgliedschaft. Dies alleine wäre also noch kein Grund Mitglied zu werden.
Nach vielen Gesprächen mit Musikerkollegen (teilweise GEMA-Mitglieder, teilweise nicht) kann ich aus der Praxis heraus Folgendes sagen:
eine Mitgliedschaft lohnt sich eigentlich nur, wenn Einnahmen aus Funk- oder Fernsehsendungen zu erwarten sind oder viele Liveauftritte in unterschiedlichen Regionen stattfinden. Daraus resultierend auch gleich ein Tipp und eine Information, die viele nicht wissen:
Ein Berechtigungsvertrag mit der GEMA kann aufgeschlüsselt für einzelne Teile abgeschlossen werden. Man muss nicht auf Gedeih und Verderb alle Rechte abtreten, sondern kann explizit bestimmte Teile herausnehmen.
Die Gruppen Rammstein und U2 praktizieren z.B schon seit Jahren, dass sie die Aufführungsrechte alleine wahrnehmen. Wenn sie also ein Konzert geben, müssen sie keine Gebühren für ihr eigenes Konzert bezahlen.
Dies gilt auch z.B für die Rechte an der Online-Vermarktung oder der Werbung auf der eigenen Homepage. Wer dies aus dem Vertrag herausnimmt, erspart sich z.B die jährlichen Gebühren für seine Demos auf der eigenen Seite (sofern sie ausschließlich nur von ihm stammen, wohlgemerkt)
Die GEMA möchte natürlich am Liebsten die Pauschalrechte für alles und daher wird diese wichtige Information nicht ohne Nachfragen weitergegeben. Wer also - z.B. aus Angst, dass Kollegen ihm urheberrechtlich was klauen könnten - "sicherheitshalber" eintritt und sich pauschal für 6 Jahre mindestens bindet, hat außer Spesen oft keinen Vorteil. Zum ersten, weil der Urheberrechtsschutz nicht damit gegeben ist, und zum zweiten, weil die kleinen Künstler damit oft ihre eigene Vermarktung erschweren.
Folgende Fragen sollten im Vordergrund stehen:
1. Brauche ich (jetzt) eine GEMA-Mitgliedschaft, d.h. werden meine Werke schon woanders aufgeführt oder irgendwie anders verwertet. Trete ich so oft live mit meinen eigenen Werken auf, dass die Einnahmen aus meinen Konzerten die Gebühren überschreiten würden?
2. Wenn ja: brauche ich wirklich die Pauschalvertretung für alle Bereiche? Dies bedeutet, dass ich selbst für meine Konzerte, meine Webseiten-Demos usw. bezahlen muss. Oder reicht mir die Vertretung in einem Teilbereich (z.B Funk und Fernsehen) Auch das Vertretungsrecht für die Vervielfältigung (CD-Pressung) kann teuer zu stehen kommen, wenn man die Gebühr bezahlt hat, aber die CDs nicht verkauft werden.
Online-Werbung wird heutzutage immer wichtiger. Wenn ich in diesem Bereich die Rechte abtrete, mache ich es vielen Internetportalen schwerer meine Sachen zu veröffentlichen (Gebührenpflicht).
Wenn ich als unbekannter Künstler nur meine Werke aufführe und nicht Mitglied bin, spart der Veranstalter sich dann auch die Gebühren, was auch für ihn lukrativer sein kann.
Und zu guter Letzt sei noch gesagt, dass man natürlich auch zu jedem Zeitpunkt dann erst eintreten kann, wenn eine große Karriere droht
Noch ein Tipp am Rande für diejenigen, die ihre Aufführungsrechte an die GEMA abgetreten haben: Viele Veranstalter geben aus Faulheit nicht die GEMA-Liste weiter, in der die gespielten Titel aufgelistet sind. Wenn ich also 20 eigene Titel gespielt habe, die Liste brav dem Veranstalter mit der Bitte um Weiterleitung abgegeben haben und dieser dies nicht tut, schaue ich als Musiker in die Röhre. Das Geld geht in den großen Topf und "Dieter Bohlen & Co." freuen sich darüber, weil die Großen an der Ausschüttung überproportional beteiligt sind. Also: Liste gründlich ausfüllen, vom Veranstalter unterschreiben lassen und selbst an die zuständige Bezirksdirektion der GEMA weiterleiten. Und unbedingt die Abrechnung der GEMA kontrollieren!!
Hier noch ein paar Links zum Thema:
GEMA-Berechtigungsvertrag-PAUSCHAL-Muster.pdf
Popinformationszentrum - GEMA-Tipps1
Popinformationszentrum - GEMA-Tipps2
Liebe Grüße
Barde