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"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: So 20. Jul 2003, 21:01
von Gast
Hallo Reto,
mal ne Frage wovon lebt der von dier zitierte Texter eigentlich? Hat er einen größeren oder einen kleineren Lebensstandard als Diogenes? :-)

Das ist so nicht richtig. Ein Liederschreiber hat mir erklärt, dass er zwar entscheiden könne, wer sein Lied als Erster veröffentlichen möchte (oder er macht's selber) - ab dann dürfe aber jeder covern, was das Zeug hält.

Das mag er gesagt haben. Dann möchte ich ihm allerdings raten sich einen anderen Rechtsbeistand zu nehmen bzw nicht zu unterschreiben das er seine Rechte an das Label abtritt. Ich meine mich erinnern zu können, daß schon mehrfach die Veröffentlichung von Liedern gestoppt werden mußte, weil teile aus anderen Liedern ohne Wissen des Urhebers benutzt wurden.
Überlege mal, wenn dem so wäre wie dieser Texter gesagt hat, dann wäre das Urheberrecht völlig sinnlos. Darum geht es doch gerade im Urheberrecht -um das Recht des Künstlers darüber zu bestimmen was mit seinem "Geistigen Eigentum" geschieht.
Wenn es so wäre das der Künstler nach der Veröffentlichung seines künstlerischen Schaffens keinen Einfluß mehr darauf hätte was damit geschieht, dann wäre die Diskussion um die Raubkopien ziemlich sinnlos gewesen.

Das hat doch gar nichts damit zu tun. Raubkopien sind ja illegale Kopien bestehender Aufnahmen - in dieser Diskussion geht es aber um Neuaufnahmen durch andere.

Es geht schon darum! Denn um eine Parodie machen zu können müssen sie entweder den Text oder die Melodie in genügendem Maße beibehalten. Gegen den Text könnte er sicherlich nichts machen, denn der ist ein völlig anderer und hat mit seinem Text nichteinmal ansatzweise etwas zu tun. Also müssen sie bei der Melodie geblieben sein. Sie kopieren sie und selbst wenn sie sie dabei ein wenig verändern würden ... solange sie klar erkennbar ist greift das Urheberrecht. Es dürfte für das Urheberrecht völlig egal sein ob du von einem Lied, welches als Daten auf einem Datenträger vorliegt, eine Kopie anfertigst oder ob du das Lied Kopierst indem du es selber spielst. In beiden Fällen dürftest du gegen das Urheberrecht verstoßen wenn du die Kopie entgeltlich oder unetgeldlich weitergiebst ohne den Rechteinhaber zu fragen.
Freundliche Grüße
JürgenS
Fällt mir gerade so ein: Wäre, rein technisch gesehen, nicht das Anfertigen einer MD oder einer MP3 nicht bereists ein Covern? Die stimmen doch mit dem Original nicht mehr zu 100% überein. :-D
Nanu! Habe ich da auf "Vorschau" geklickt statt auf "Abschicken"? Naja, nochmal. Abschicken anvisieren und >Klick<

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 12:19
von Benni
Man, man, man - ihr habt Probleme ;-) *scherz*.
Mey hat der EAV wohl die Genehmigung gegeben, damit ist diese Coverversion also rechtmässig.

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 12:41
von Mickey
Lieber Jürgen,
mal ne Frage wovon lebt der von dier zitierte Texter eigentlich? Hat er einen größeren oder einen kleineren Lebensstandard als Diogenes?

Der Mann lebt nicht schlecht. Soll ich aufzählen, wo er überall Häuser/Wohnungen hat? (Es handelt sich dabei, ich wollte das eigentlich nicht ins Zentrum stellen, um Albert Hammond - siehe meine Website).
Ich meine mich erinnern zu können, daß schon mehrfach die Veröffentlichung von Liedern gestoppt werden mußte, weil teile aus anderen Liedern ohne Wissen des Urhebers benutzt wurden.

Das ist richtig. Beispiel: Radiohead verwendete einen ganz kurzen Melodieteil eines Liedes von Hammond in einem ihrer Lieder ("Creep"). Dieser erreichte, dass er und der Co-writer des Originalliedes nun ebenfalls genannt werden und erhält Tantiemen. Wir sprechen aber doch von ganzen Covers, also mehr oder weniger eins zu eins übernommenen Liedern - dass dort die Schreiber angegeben werden, ist klar.
Überlege mal, wenn dem so wäre wie dieser Texter gesagt hat, dann wäre das Urheberrecht völlig sinnlos. Darum geht es doch gerade im Urheberrecht -um das Recht des Künstlers darüber zu bestimmen was mit seinem "Geistigen Eigentum" geschieht.

Weshalb sinnlos? Er erhält ja Tantiemen als Schreiber, und zudem werden seine Lieder "weiter in der Welt verstreut". So schlecht klingt das gar nicht.
Es dürfte für das Urheberrecht völlig egal sein ob du von einem Lied, welches als Daten auf einem Datenträger vorliegt, eine Kopie anfertigst oder ob du das Lied Kopierst indem du es selber spielst. In beiden Fällen dürftest du gegen das Urheberrecht verstoßen wenn du die Kopie entgeltlich oder unetgeldlich weitergiebst ohne den Rechteinhaber zu fragen.

Sehe ich nicht so. Wer eine Aufnahme illegal kopiert, schädigt Schreiber, Artist, Produzent, Plattenfirma etc., wer aber ein Cover veröffentlicht, gibt i.d.R. die Schreiber an und zahlt Tantiemen dafür.
Liebe Grüsse,
Reto
PS an Benni: nein, wir haben keine Probleme. Aber man wird doch wohl noch diskutieren dürfen...

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 16:52
von Gast
Hallo, Foris!
Wer es ganz genau wissen will, sollte sich diese 18 Seiten mal durchlesen - da wird die Thematik ausführlich von Rechtsanwälten behandelt:
18 Seiten Beschäftigung
Etwas weniger schwierig findet sich ein kurzer erklärender Text auf
Erklärungen von coverinfo.de
Aus der Datenbank von www.coverinfo.de  kann man weiterhin ersehen, wer denn schon alles Covers von Über den Wolken gemacht hat:
EAV - Unter den Bäumen (2003)
Cortez - Über den Wolken (2000)
Die lustigen Schilehrer - Über den Wolken (1994)
Dieter Thomas Kuhn - Über den Wolken (1997)
Eric Prinzinger - Über den Wolken (2000)
Sepp Kolbitsch - Über den Wolken (2001)
The Countdown Band - Über den Wolken (2001)
Xavier Naidoo - Über den Wolken (2002)
Interessanterweise wird das EAV-Cover nicht als Cover als solches, sonder als Zitat klassifiziert, d. h. dass nur Musikteile übernommen wurden. Ich kann jetzt nicht beurteilen, inwieweit das zutrifft, möchte nur drauf hinweisen.
Zitieren kann übrigens nicht nur die EAV, sondern auch Reinhard Mey selbst, wie in der Datenbank ersichtlich ist. Demzufolge hat er in Hasengebet (1994) das Kinderlied Ein Männlein steht im Walde zitiert (Weiß das jemand genauer?).
Die anderen Cover, die dort erwähnt werden, sind neben dem oft kopierten Über den Wolken nur die bekannten Täter Inga&Wolf (Gute Nacht, Freunde) und NoRMAhl (Diplomatenjagd) und natürlich die Gratulanten des Hommage-DoppelCD-Albums.
Zurück zur rechtlichen Situation: Ausschlaggebend ist wohl der § 14 - Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Fassung vom 9. September 1965, gültig ab 1. Januar 1966.
Aber wie anfangs geschrieben: Wer es genau wissen will, sollte sich durch die 18 Seiten graben.
Gruß
Ascion

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 20:05
von Mickey
Lieber Fori Ascion,
Wer es ganz genau wissen will, sollte sich diese 18 Seiten mal durchlesen - da wird die Thematik ausführlich von Rechtsanwälten behandelt: (...)

Habe ich gemacht. Auch wenn ich die Antwort nicht explizit gefunden habe, hinterlässt der Text bei mir den Eindruck, dass ich falsch liege. Nun gibt es drei Möglichkeiten: a) der Eindruck täuscht und ich habe doch recht, leider aber auch b) Hammond hat mir einen Blödsinn angegeben, und c) Praxis und Theorie unterscheiden sich derart, dass Hammond mir die Praxis erläutert hat und der von Dir empfohlene Text sich allein auf die theoretische Situation stützt.
Nun ja, ich habe jetzt Hammys Publisher angeschrieben und werde mich dann wieder melden - dann hoffentlich mit der richtigen Lösung (wobei sich die Frage stellt, ob das Recht internationaler Natur ist; im Fall des Musikgeschäfts gehe ich aber jetzt einfach einmal davon aus).
Zurück zur rechtlichen Situation: Ausschlaggebend ist wohl der § 14 - Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Fassung vom 9. September 1965, gültig ab 1. Januar 1966.

Ein schöner Gummiparagraph, da "Entstellung" schwierig zu definieren ist. Und: eine solche ist doch erst NACH der Aufnahme des Covers zu beanstanden - also müsste zumindest die Aufnahme "frei" sein. "Müsste"... Reto spricht in Konjunktiven, denn nichts Genaues weiss er nicht.
Liebe Grüsse,
Reto

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 20:58
von Gast
Hallo!

Reto schrieb:
Der Mann lebt nicht schlecht. Soll ich aufzählen, wo er überall Häuser/Wohnungen hat? (Es handelt sich dabei, ich wollte das eigentlich nicht ins Zentrum stellen, um Albert Hammond - siehe meine Website).

So genau wollte ich es nicht wissen. Es hätte mir gereicht zu erfahren das sein Faß größer oder wesentlich größer ist. :-) War mehr scherzhaft/rhetorisch gemeint. Hab mal wieder das Dings, das Dingsda nah das --> :-) vergessen zu setzen. Tschuldigung.
Weshalb sinnlos? Er erhält ja Tantiemen als Schreiber, und zudem werden seine Lieder "weiter in der Welt verstreut". So schlecht klingt das gar nicht.

Solange er davon erfährt!
Sehe ich nicht so. Wer eine Aufnahme illegal kopiert, schädigt Schreiber, Artist, Produzent, Plattenfirma etc., wer aber ein Cover veröffentlicht, gibt i.d.R. die Schreiber an und zahlt Tantiemen dafür.

I. d. R. ... aber eben nicht immer! Nicht immer ist der Künstler mit dem Werk oder Machwerk des anderen einverstanden. Dann hat er die Möglichkeit -Nein- zu sagen. er könnte also einem Straßenmusikanten verbieten seine Lieder zu spielen oder ihn bei der Gema melden die sich dann bei dem Straßenmusikanten mit offener Hand oder einem "Strafzettel" meldet. Ich denke das wäre möglich. Wenn auch nicht populär.
PS an Benni: nein, wir haben keine Probleme. Aber man wird doch wohl noch diskutieren dürfen...

Zum Glück haben wir solche Probleme nicht.

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 21:19
von Gast
Hallo!

Ascion schrieb:
Wer es ganz genau wissen will, sollte sich diese 18 Seiten mal durchlesen - da wird die Thematik ausführlich von Rechtsanwälten behandelt:
18 Seiten Beschäftigung
Etwas weniger schwierig findet sich ein kurzer erklärender Text auf
Erklärungen von coverinfo.de

Danke für die Links! Wenn ich gelegenheit habe werde ich sie mir mal zu gemüte führen.
Zitieren kann übrigens nicht nur die EAV, sondern auch Reinhard Mey selbst, wie in der Datenbank ersichtlich ist. Demzufolge hat er in Hasengebet (1994) das Kinderlied Ein Männlein steht im Walde zitiert (Weiß das jemand genauer?).

Ja aber meistens zitiert RM "Volksgut" also Sachen auf die niemand mehr Rechte hat.
Zurück zur rechtlichen Situation: Ausschlaggebend ist wohl der § 14 - Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Fassung vom 9. September 1965, gültig ab 1. Januar 1966.

*nick* Der Künstler, welcher einer Stadt eine Plastik verkauft hat, kann die Stadt erfolgreich daran hindern dieselbe zu zerstören. Oder ein Museum auf Schadenersatz verklagen weil eine Putzfrau einen, in der Ecke klebenden, Fettklotz entsorgt hat. So glaube ich geschehen.*lol, megalol**homerischesgelächter*

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 21:28
von Gast

Reto schrieb:
Lieber Fori Ascion,
Ein schöner Gummiparagraph, da "Entstellung" schwierig zu definieren ist. Und: eine solche ist doch erst NACH der Aufnahme des Covers zu beanstanden - also müsste zumindest die Aufnahme "frei" sein. "Müsste"... Reto spricht in Konjunktiven, denn nichts Genaues weiss er nicht.

*Rechtgeb* Entstellung wäre es schon wenn eine, für einen bestimmten Platz einer Stadt gefertigte, Plastik woanders aufgestellt werden soll.

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 21:45
von Mickey
Lieber Jürgen,
Der Mann lebt nicht schlecht. Soll ich aufzählen, wo er überall Häuser/Wohnungen hat? (Es handelt sich dabei, ich wollte das eigentlich nicht ins Zentrum stellen, um Albert Hammond - siehe meine Website).

So genau wollte ich es nicht wissen. Es hätte mir gereicht zu erfahren das sein Faß größer oder wesentlich größer ist. War mehr scherzhaft/rhetorisch gemeint.

So habe ich's auch aufgefasst, keine Sorge. ;-)
Weshalb sinnlos? Er erhält ja Tantiemen als Schreiber, und zudem werden seine Lieder "weiter in der Welt verstreut". So schlecht klingt das gar nicht.

Solange er davon erfährt!

Das ist natürlich das Problem - und laut Aussage des Betroffenen ein ziemlich Grosses. Da wird anscheinend geklaut, was das Zeug hält, und wenn man sieht, wie teuer ein Rechtsstreit werden kann (der Anwalt muss ja auf jeden Fall bezahlt werden), wird oft auf eine "Richtigstellung" verzichtet.
Sehe ich nicht so. Wer eine Aufnahme illegal kopiert, schädigt Schreiber, Artist, Produzent, Plattenfirma etc., wer aber ein Cover veröffentlicht, gibt i.d.R. die Schreiber an und zahlt Tantiemen dafür.

I. d. R. ... aber eben nicht immer! Nicht immer ist der Künstler mit dem Werk oder Machwerk des anderen einverstanden. Dann hat er die Möglichkeit -Nein- zu sagen. er könnte also einem Straßenmusikanten verbieten seine Lieder zu spielen oder ihn bei der Gema melden die sich dann bei dem Straßenmusikanten mit offener Hand oder einem "Strafzettel" meldet. Ich denke das wäre möglich. Wenn auch nicht populär.

Nein, das mit dem Strassenmusikanten stimmt, glaube ich, nicht; die dürfen singen, was sie wollen.
Und jetzt zur Antwort von Hammonds Publisher (ich habe mich zweimal vergewissert, dass ich's richtig verstanden habe). es ist offenbar tatsächlich so, wie ich's geschrieben habe: der erste "Aufnehmer" darf gewählt werden, dann ist das Lied "der Öffentlichkeit freigegeben" - ich nehme aber an, dass verfremdete Versionen beanstandet werden können, werde mich aber noch weiter erkundigen.
Liebe Grüsse,
Reto

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 22:15
von Gast
Hallo Leute!
Ich möchte mal Jürgen von der Lippe zitieren (Covern) und hoffe, dass es keinen Ärger gibt. Ich habe den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf. Aber sinngemäß hat er mal gesagt, als er Helge Schneider und Peter Maffay parodiert und gecovert hat, dass man (oder er zumindest) nur Leute parodiert oder parodieren kann, die er besonders mag oder bewundert.
Ich denke, es zeugt von gegenseitigem Respekt und Anerkennung, wenn die EAV ein Lied von RM covert und dieser zustimmt, ohne es zu hören.
Das ist meine Meinung. Ich denke nicht, dass man sich jetzt deswegen hassen oder streiten sollte.
Außerdem finde ich die Geschichte so viel besser, weil die EAV sich ja inhaltlich wirklich Gedanken gemacht hat. Und ich denke, nach 20 Jahren Musik-Geschichte dürfen sie mal etwas covern. Viel schlmmer finde ich die ganzen Musik-Newcomer, die nur mit Cover-Liedern am Leben gehalten werden.
Schönen Abend noch.

MfG
Seppel

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 23:08
von migoe
Hallo Seppel,
Ich denke, es zeugt von gegenseitigem Respekt und Anerkennung, wenn die EAV ein Lied von RM covert und dieser zustimmt, ohne es zu hören

Nun stell Dir mal vor, Du könntest jemanden nicht leiden, oder die Musik, die derjenige macht - würdest DU dann ihm zuehren Dir die Arbeit machen, ein neues Arrangement und vielleicht sogar einen neuen Text zu verfassen? Nö, ich glaube nicht. Deshalb finde ich Deinen Hinweis sehr gut! :-D
Aber es gibt natürlich auch die "anderen", die eine Idee zu einem Text haben, ihnen aber entweder keine Melodie einfällt, oder sie einfach "zu faul" sind, um sich eine einfallen zu lassen. Dann liegt es auch nahe, sich eine bekannte Melodie rauszupicken, die dann begleitend genommen wird. Auch in diesem Fällen glaube ich aber, daß so ein "Künstler" sich Melodien von anderen Künstlern, die für ihn selber auch ein Vorbild sind, auswählt. So geschehen, z.B. bei Otto Waalkes und auch bei Dieter Thomas Kuhn.
Der EAV-Song "Unter den Bäumen" kann sich meiner Ansicht nach sehen lassen - wenn man mit der Art Musik etwas anfangen kann. Ich finde die neue CD gelungen und "typisch" EAV :-D, aber der "typische" Reinhard-Mey-und-sonstige-nur-Liedermacher-Hörer" wird damit vielleicht nix oder nur wenig anfangen können.
migoe, der sich auch sicher ist, daß auch die rechtlichen Fragen kein Problem sind

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Di 22. Jul 2003, 08:30
von Gast

migoe schrieb:
Aber es gibt natürlich auch die "anderen", die eine Idee zu einem Text haben, ihnen aber entweder keine Melodie einfällt, oder sie einfach "zu faul" sind, um sich eine einfallen zu lassen.

OK - aber solch eine Einfallslosigkeit kann man der EAV auf keinen Fall vorwerfen!

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Di 22. Jul 2003, 20:36
von Gast
migoe schrieb:

migoe, der sich auch sicher ist, daß auch die rechtlichen Fragen kein Problem sind

Das Denke ich auch. Das werden sie vorher geklärt haben.

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: So 27. Jul 2003, 10:28
von Mickey
Lieber Jürgen,
Das Denke ich auch. Das werden sie vorher geklärt haben.

Na, für Dich werde ich gerne wieder einmal etwas in Erfahrung bringen... zuerst über Juristisches sprechen wollen - und dann zur ursprünglichen Mutmassung zurück. :-? und :-D
Liebe Grüsse,
Reto

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: So 27. Jul 2003, 20:54
von Gast
Lieber Reto,
*duck* Die Diskussion habe ich als allgemein auf das Urheberrecht gesehen und nicht speziell auf das Cover der EAV.
Die Information die du da bekommen hast, finde ich sehr interessant. Für mich läuft die Vorstellung, das nach der Erstveröffentlichung jeder das Lied ohne rückfragen singen kann, völlig gegen den Sinn des Urheberrechtes. Offenbar ist in einigen Bereichen die Handhabung der Praxis und die Theorie (das Gesetz) verschieden. *seufz* Soetwas macht das Leben schwer.

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 00:40
von Mickey
Lieber Jürgen,
war ja ironisch gemeint. :-D
Liebe Grüsse,
Reto

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Di 17. Nov 2009, 03:43
von Napetsle
Hatte mal wer erwähnt, dass Mey mit
'Willkommen an Bord' (gibt es ein Forum über 'die 2 bis 3 wirklich schlechten Mey - Lieder der Reinhard - Kariere? Fällt mir bei dem Titel grad so ein...)
schon 'ne eigene Überden Wolken Verarsche hat? Ist doch sehr ähnlich der von Otto...
Und jetzt zum Thema 'Männer im Baumarkt' ... alle Nägel, alle Schrauben sagt man
man muss nur ganz fest daran glauben...
Und da war dann die Humorfrage plötzlich nichtig und klein...
Obwohl sie vorher so groß und wichtig war...
Aber vielleicht war genau das ja die Grundmessage
oder die Initialzündung
das Lied
zu schreiben... :-D

"Über den Wolken"-Cover der EAV

Verfasst: Di 17. Nov 2009, 19:46
von Angela
Halli Hallo,
ist da etwa jemand aus dem Forums-Tiefschlaf erwacht??? :gruebel:

:flücht: