Am 9. November steht mir das Linzer Konzert von Reinhard Mey im hiesigen 'Bruckner- Haus' bevor, und wie ich es in den vergangenen Jahren auch immer gemacht habe, so höre ich aus diesmal schon ein wenig vorher wieder ins Material des Künstlers hinein. Gerade so um die Zeiten des Konzerts herum (...und auch so um die Gegend der LT´s...) ist das eine gute Gelegenheit, sich wieder ein wenig vertrauter mit dem Repertoire zu machen, auch wenn man doch schon erhebliche Teile desselben quasi "im Schlaf" mitsprechen kann. (Vom "mitsingen" will ich hier garnicht reden, da fehlt mir vermutlich ein Gen...). Wobei ich auch zugeben muß, daß mir die richtig alten Sachen mehr liegen als diejenigen der letzten 2 oder 3 CD´s. Nun ist DAS aber nicht mein heutiges Thema. Sondern: Anläßlich so eines CD- Regal- Checks fiel mir auf einer zugegebenermaßen älteren CD von Reinhard Mey der Zusatz "kopiergeschützt" auf, verbunden mit dem Hinweis auf die Aktion "Copy kills music".
Nun weiß ich, daß wir dieses Thema an dieser Stelle schon oft diskutiert haben, insofern wäre das ja alles nichts Außergewöhnliches. Allerdings habe ich ziemlich zeitgleich auch ein wenig im ORF- Forum geblättert, und dortselbst fiel mir dann der folgende Artikel ins Auge:
"'EFF’: 'RIAA’ mit Klagewelle gescheitert
Die US-Bürgerrechtsorganisation 'Electronic Frontier Foundation' (EFF) hat eine umfangreiche Analyse der Klagewelle veröffentlicht, die die US- Musikindustrie über Filesharer hereinbrechen hat lassen. Laut 'EFF' ist die Industrie damit gescheitert.
Die 'EFF’ veröffentlichte am Mittwoch einen Bericht unter dem Titel "RIAA vs. The People - Five Years Later", in dem sie das rechtliche Vorgehen der US-Musikindustrielobby 'Recording Industry Association of America’ (RIAA) gegen US-Filesharer seit 2003 analysiert.
Die 'RIAA’ habe es zwar geschafft, die Politik dazu zu bewegen, ihr genehme Gesetze wie den ‚Digital Millennium Copyright Act’ (DMCA) zu verabschieden, sei aber mit der Klagewelle gegen rund 30.000 US- Filesharer in den vergangenen fünf Jahren gescheitert.
Unter Berufung auf Statistiken der Marktforschungsinstitute 'Big Champagne’, 'BayTSP’ und 'NPD Group’ sei die durchschnittliche Anzahl der User in Filesharing- Netzwerken trotz des harten Vorgehens der 'RIAA’ seit dem Start der Klagewelle im September 2003 von rund 4,5 Millionen gleichzeitigen Usern auf rund 9,35 Millionen (2007) gewachsen.
Strategie gescheitert
Die Strategie der "Education by Lawsuit", also der Klagen gegen die individuellen User, sei damit gescheitert, so die 'EFF’. Sie habe nur dazu geführt, daß die harten Fans auf Tauschmethoden ausweichen würden, die schwerer zu kontrollieren seien als 'P2P’- Netzwerke. Zu gesicherten Systemen wie 'DirectConnect’, 'WASTE’, 'AllPeers’ und 'Wuala’ würden die Fahnder der Musikindustrie nur schwer Zutritt bekommen.
Außerdem könnten die Fans die Musikdateien schlicht auf CD brennen und die physischen Datenträger tauschen. Immerhin 20 Prozent der Downloader hätten Musik auch schon von den MP3- Playern ihrer Freunde herunterkopiert, so die 'EFF’.
Alternative Lösungen
Legale Download-Angebote wie 'iTunes’ seien nur "ein Tropfen auf den heißen Stein", so die Bürgerrechtler, die feststellen, daß in den USA 95 Prozent der Musik aus dem Internet ohne Lizenz heruntergeladen werden (Stand: Januar 2008). Der Zwang zur Verwendung von 'DRM’- Systemen würde den Erfolg lizensierter Download- Portale behindern.
Die 'EFF’ schlägt daher einmal mehr das Konzept der Kultur- Flatrate vor. Die User, die Musik herunterladen wollten, sollten fünf Dollar pauschale Lizenzgebühr im Monat an eine zentrale Verwertungsagentur zahlen, die das Geld dann an Industrie und Künstler weiterleiten würde. Auch US- Universitäten, die mit ihren Campus- Wohnheimen gerne ins Visier der Musikindustrie- Anwälte gerieten, könnten so einfach Generallizenzen abschließen. Recht und Ordnung seien wiederhergestellt.
Digitale Kontrolleure
Die Gebühr solle aber vom User bewußt bezahlt und nicht einfach von den Breitbandkosten abgeführt werden. Letzteres würde nicht zu mehr Transparenz im Geldfluß der Musikindustrie und der Verwertungsgesellschaften führen.
Es sei auch in einem solchen Szenario unter Umständen notwendig, Verstöße von Usern vor Gericht zu verhandeln. Die EFF vergleicht das mit Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
(Donnerstag, den 02. Oktober 2008 * Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/311645/ )"
Triumph !!! Das habe ich ja schon immer gesagt... könnte ich jetzt sagen. Sag ich trotzdem nicht. Aber zu denken geben sollte einem das schon. Wenigstens der Musik- Industrie. Denn nachdem das in den USA so aussieht, wird es in Europa zumindest ähnlich sein. Auch hier haben ja die größeren Musikverlage alerte und smarte Anwälte losgeschickt, die mit abstrus überzogenen Forderungen gegen 15- jährige Tauschbörsen- Nutzer zu Felde ziehen.
Leider haben ja auch die vergangenen Bundesregierungen, gleich welcher politischen Coleur, ihren Kotau vor der Industrie gemacht und das Urheberrecht immer wieder an die (wohl wirtschaftlichen) Erfordernisse der großen Verlage angepaßt.
Einen der wenigen Lichtblicke habe ich da vor kurzem dem "SPIEGEL" entnehmen können: Seit dem 1. Oktober gibt es in einigen deutschen Bundesländern zwar keine gesetzliche Regelung, wohl aber eine Absprache unter den Staatsanwaltschaften, die dem unsauberen Treiben der hohen "Schaden"ersatzforderungen einen Riegel vorschiebt. Danach wird dem Verlangen der Musik- Industrie nach strafrechtlichen Ermittlungen gegen o.g. User Einhalt geboten. Eine strafrechtliche Seite hat nach Ansicht der Juristen der "ilegale Download" nur dann, wenn durch das Nutzen von Tausch- Börsen ein "Schaden" von mehr als 3.000,-- € entsteht, wobei ein Song einen Wert von 1,-- € und ein Film oder Spiel den Wert von 15,-- € darstellt. Erst bei diesen Summen wird von einer "kommerziellen" Straftat ausgegangen, für die die Justiz auch zuständig ist. Natürlich läuft die Industrie Sturm gegen diese Entscheidung, allerdings bislang ohne Erfolg. Und da im Rahmen der Rechtssicherheit die Anzeichen dafür stark sind, daß die Regelung bundesweit Anwendung finden wird, gibt es wohl Hoffnung, daß die Gerichte wieder mehr für den Bürger und weniger für die Industrie entscheiden werden.
Meine Meinung diesbezüglich ist bekannt: Solange die Musik- Industrie Unsummen für Marketing, für Verträge mit Künstlern über noch nicht einmal konzipierte Musik, für unnötigen Schnick- Schnack ausgibt, solange die Qualität der produzierten Musik immer mehr sinkt, solange CD´s mit Produktionskosten von max. 5,-- € zu Preisen von rd. 20,-- € im Regal stehen - solange werde ich mir Musik, die mir gefällt - und ich meine hier einmal ausdrücklich die aktuellen Charts !!! - jedenfalls NICHT im Laden kaufen. Und Musik, die mir gefällt - als Beispiele dienen mir da mal Mey, Hoffmann oder auch Söllner - werde ich weiterhin käuflich erwerben, weil mir das Produkt den Preis wert ist. Und jeder, der genauso denkt und entsprechend handelt, hat mein volles Verständnis.
So, genug geschimpft. Habe ich übrigens schon erwähnt, daß ich mich aufs RM- Konzert am 9. November in Linz freue ??? In diesem Sinne viele liebe Grüße aus Ober-

ANDREAS.
(...der sein eingespartes Geld viel lieber in die Reisekasse für´s LT steckt...)