Hallo zusammen,
mit Interesse lese ich diesen Thread zum Thema GEMA. Er ist zwar schon etwas älter, aber hier kann ich evtl. noch was zur Aufklärung beitragen
Als Ton- und Veranstaltungstechniker habe ich regelmäßig beruflich mit diesem lustigen Verein zu tun, als Musiker war ich eine zeitlang angeschlossenes Mitglied und auch in unserer Kirchengemeinde, in der ich in verschiedenen Bereichen aktiv bin und war (u.a. Jugendband und als Veranstalter von einigen Konzerten), bin ich für die "GEMA-Angelegenheiten" zuständig.
Vorweg dies: Die GEMA ist der einzige Weg für Komponisten (auch für kleine) etwas außer der Ehre davon zu haben, dass ihre Lieder gespielt werden und deshalb absolut sinnvoll und notwendig! Sie hilft ihren Mitgliedern bei der Vertretung ihrer Interessen bei allem was das Urheberrecht angeht. Das die GEMA ein riesen Wasserkopf mit noch mehr Formularen als das Finanzamt ist und das auch die Verteilungsschlüssel absolut unverständlich sind, will ich hier gar nicht abstreiten.
Die Kirchen in Deutschland (das wurde weiter oben kurz erwähnt) haben Rahmenverträge mit der GEMA für sämtliche Musikeinsätze (CDs, gebrannt oder nicht gebrannt, DVDs, live Musik, Kirchenmusik), die unmittelbar mit dem Gottesdienst zu tun haben. Dazu zählen auch Taufen, Hochzeiten Beerdigungen, etc.
Also dürfen dort im Rahmen dieses Vertrages auch Stücke von RM gesungen oder zitiert werden! In unser Kirchengemeinde kommt es im übrigen regelmäßig vor, dass "weltliche" Musik gespielt wird.
Alle anderen Veranstaltungen sind nicht durch diesen Vetrag abgedeckt (Konzerte, Jugenfeten, Oldieparties und was auch immer) und müssen jeweils bei der GEMA angemeldet werden. Hier gibt es (zumindest im Bistum Essen) einen Rabatt von 20% vor Steuern.
Die Ungerechtigkeit besteht darin, dass für Gottesdienste keine Musikfolgen (Angabe der gespielten Titel) abgegeben werden müssen, sodass die Gelder aus diesen Einsätzen über den Verteilungsschlüssel verteilt werden, also nicht unmittelbar dem Künstler zugute kommen. Für jeden anderen Einsatz ist das der Fall.
Einen ähnlichen Vertrag hat soweit ich informiert bin die Kultusministerkonferenz für den Einsatz zu schulischen Zwecken. Das dazu eine Feier für die Verabschiedung einer Lehrerin nicht zählt ist wohl selbstverständlich. Solch eine Feier ist, solange öffentlich dazu eingeladen wird, keine Veranstaltung die dem Unterricht dient.
Wenn ich eine Party in meiner Firma schmeiße und öffentlich dazu einlade, müsste ich ja auch Gebühren zahlen.
Ich hoffe das interessiert noch jemanden
Viele Grüße
Sebastian