Hallo Xantippe,
Deine persönliche Einschätzung
bin ich sicher, dass er nie auf den Gedanken käme, für so einen Einsatz seiner Lieder eine Vergütung zu verlangen.
teile ich.
Ich finde es auch völlig normal, dass nur die Künstler selbst über ihr geistiges Eigentum entscheiden können. Das finde ich o.k. und zwar sogar unabhängig davon, ob sie damit Geld verdienen müssen oder wollen.
Andererseits sind die Lieder von Künstlern wie Reinhard Mey ja längst zu „Volksliedern“
geworden. Da stellt sich die Frage, ob die Lieder den Künstlern gehören. Wenn ich diesen Gedanken weiterführe, könnte ich schnell zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei um Allgemeingut handelt. Aber wovon sollte Reinhard Mey dann leben?
Aber es ist gar nicht die Frage, ob Reinhard Mey oder Klaus Hoffmann für das Spielen ihrer Lieder zum Taufgottesdienst in einer Kirche Vergütung verlangen würden. Es ist von großer Bedeutung, ob die GEMA für eine solche (öffentliche) Aufführung eine Meldung und Vergütung verlangt.
Das weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass die GEMA eine Kirche nicht als rechtsfreien Raum betrachtet. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es einen Unterschied in der Betrachtungsweise zwischen dem einzelnen Künstler und der GEMA gibt. Reinhard Mey würde vielleicht sagen „Toll, dass jemand ein Lied von mir zur Taufe spielt“. Die GEMA würde das gleiche sagen und wenn die Regeln es verlangen, eine Rechnung schicken.
Wie gesagt, ich weiß nicht, wie die Vorschriften der GEMA für unser Beispiel sind. Wenn die GEMA bei solchen Gelegenheiten eine Vergütung verlangen müßte und es bisher nicht praktiziert hat, dann wahrscheinlich nur deshalb, weil sie nicht genug Personal hat, um alle Kirchen zu besuchen
.
Piet