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Staatliche "Entschädigung" für Besitzer drahtloser Mikrofone

Verfasst: Di 13. Dez 2011, 23:18
von Benutzer 141 gelöscht
Liebe Technikbenutzer,
wahrscheinlich habt Ihr es schon mitbekommen. Die meisten unserer alten Headsets und Funkmikrofone dürfen wir in die Tonne kloppen, da die Regierung erstmal handelt und dann denkt.
Nun, was ist geschehen:
Vor einiger Zeit wurden genau die Frequenzen an Mobilfunkanbieter für Milliardenbeträge versteigert, auf denen - zufälligerweise :-( bzw. schon immer - Musiker, Theater, Kirchen, Musikveranstalter usw. drahtlose Übertragungssysteme betrieben haben. Weil dieser Frequenzbereich nun einfach (etwas hirnlos) verkauft worden ist, ohne sich dieses Problems bewusst zu sein, wurde danach dann einfach gesetzlich beschlossen die Verwendung der sog. "Funkstrecken" von Musik, Theater usw. auf diesen Frequenzen in Zukunft zu verbieten. Wer also unglücklicherweise mehr oder minder viel Geld in drahtlose Technik investiert hat, kann diese nun meist verschrotten, weil der Betrieb in Zukunft (ab 2016) illegal sein wird. Der Internetempfang über Funk-LTE könnte dann durch den Betrieb solcher Anlagen gestört werden (oder umgekehrt der Betrieb der Mikrofone durch mobilen Internetempfang in der Nähe der Veranstaltung). Für manche große Veranstalter, die teilweise dutzende solcher Anlagen betreiben, geht damit der Verlust bis in die Hunderttausende. Aber auch unsereins kann vor Wut in die Tischkante beißen, wenn er vor ein paar Jahren vielleicht ein teures Headset mit Funkanlage gekauft hat. Die richtig guten Anlagen kosten ein Schweinegeld.
Der berechtigte Protest der Veranstalter, Musiker und Kirchen wurde dann aber so groß, dass die Regierung nun "großzügig" eine Entschädigung bereitstellt. Die Konditionen sind aber total hanebüchen und so wird wohl nur ein Promille der Betroffenen einen Bruchteil seiner Investionen wieder zurückerstattet bekommen. Der Entschädigungsanspruch gilt nur für Anlagen, die zwischen den Jahren 2006 und 2009 angeschafft worden sind. Und selbstverständlich dann natürlich nur anteilig (entsprechend dem Buchwert nach Abschreibung) Und außerdem muss der Betreiber noch eine Störungssituation auf diesem Frequenzband nachweisen. Und die Anlage muss mehr als 410,- Euro gekostet haben. Und es besteht natürlich kein Rechtsanspruch und nur maximal Entschädigung für 3 Anlagen ... und, und, und. Jede Menge Ausschlüsse und Formalien, die es sehr schwer machen, einen Teil des Geldes wieder zu sehen.
Näheres zur Thematik in den folgenden Links:
:guckstduhier:
Neue Funktechnik kostet Kirchen Millionen
Entschädigungsleistungen für Nutzer von Funkmikrofonen
Kritik des Deutschen Bühnenvereins zum Entschädigungsverfahren
Liebe Grüße
Michael X