lieber barde,
die kostenfrage ist nicht generell beantwortbar und hängt davon ab, ob die inhaber der rechte kohle wittern oder nicht.
die anfrage birgt risiken in sich, denn möglich ist eine verweigerung der zustimmung zur bearbeitung, dh zur nachdichtung, denn eine inhaltliche übersetzung für deine private nutzung dürfte nicht verwehrt werden können. was beispielsweise ein sprachlehrer mit liedertexten macht, die er in den unterricht einbringt, um mit der klasse mal zu gucken, wovon handelt so ein lied, sollte den inhaber der urheberrechte kaum jucken. auch ein versuch, mit der klasse eine nachdichtung zu probieren, die singbar sein könnte, halte ich noch für eine kaum untersagbare sprachliche übung - aber da kann ich auch schon falsch liegen ...
anders siehts aus, wenn du es nutzen willst, um selbst nach der bearbeitung mit deiner version geld zu verdienen, indem du sie auf tonträgern verkaufst oder das von dir übertragene lied gegen gage öffentlich singst. da kann es dann sein, dass der rechteinhaber (muss nicht der autor des originals, sondern kann auch der verlag sein, bei dem das original veröffentlicht wurde) von den einkünften was abhaben will oder sich pauschal die genehmigung vorher gegen eine summe x abkaufen lässt. und die höhe der summe x hängt nicht zuletzt von den erfolgssussichten ab, damit was zu verdienen.
herzlich
gerd