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Übersetzungen/Nachdichtungen

Verfasst: Sa 31. Jan 2009, 18:34
von Alveric
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
neben meinen eigenen Werken habe ich auch Nachdichtungen/Übersetzungen englischsprachiger Songs gemacht. Im Sinne des Urheberrechts ist dies eine Werkbearbeitung, die der Zustimmung des jeweiligen Urheberrechtsinhabers bedarf, wenn ich diese Stücke öffentlich vortrage. Frage: Wie kommt man an eine solche Zustimmung? Wen muß ich fragen, um z.B. ein Lennon-Werk zu übersetzen?? Woher erfahre ich, wer die jeweiligen Rechte besitzt? Hat jemand von Euch Infos dazu? Liebe Grüße... ALVERIC

Übersetzungen/Nachdichtungen

Verfasst: So 1. Feb 2009, 20:17
von Reino
Da kann ich dir kaum Hoffnung machen. Die Genehmigung für Übersetzungen kriegt man besonders bei Autoren der Kategorie Lennon selten (schließlich gibt der Autor damit von seinen Tantiemen ab). Ganz schwierig wird es, wenn schon genehmigte Übersetzungen (wie schlecht auh immer sie sind) existieren. Thomas Felder konnte seine Übersetzung von "Universal Soldier" nur inoffiziell singen, auch Kannmacher/Schöntges kriegten ihre Übersetzung von "Sixteen Tons" nicht genehmigt, weil es da schon eine von Ralf Bendix ("Sie hieß Mary-Ann") gibt. Die Dylan-"Übersetzung" von Wiglaf Droste "Muse pfeife inne Wind" findet man zwar in der GEMA-Datenbank, aber keinen Verweis auf Droste.
Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Bei meinen Übersetzungen von Anne Sylvestre und Maxime Leforrestier hat sich Marén Berg um die Rechte gekümmert (hab ich aber anstandslos und bei Sylvestre sogar mit 50 Prozent Texttantieme bekommen). Edith Jeske hat Brel auch ohne dessen Genehmigung (da war er schon tot) übersetzen können. Sie macht aber auch viele "Spezialtexte", das läuft alles ohne Genehmigung und ohne GEMA (obwohl sie stellvertretenden Mitglied im Werkausschuss der GEMA ist).