Seite 3 von 3

Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: Di 25. Apr 2017, 14:05
von Skywise
:daumenhoch:
Gruß
Skywise

Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: Di 25. Apr 2017, 14:45
von Marc
Großartig, Viktor! :kaputtlach:

Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: Fr 6. Okt 2017, 12:46
von Janek

Viktor schrieb:
Ihr Lieben,
ich glaube, ich habe die perfekte Lösung gefunden, um Janek öffentlich im Forum meine Akkordskizze mitzuteilen! :-)

...Okay, vielleicht solltest du dir doch das erwähnte Songbook kaufen ;-)
Viele Grüße,
Viktor

Das habe ich noch gar nicht gewürdigt... Sry, ich hab so Phasen ...
Also: Danke für die Mühe! :-)
Was das Songbook betrifft ... würde sich für meine Zwecke nicht lohnen. So viel spiele ich nicht von ihm, und manche Sachen sind ja auch einfach, zumindest von den Akkorden her... .. z.B das oben angefragte "Damals" .. das kann man m.E. auf C-Dur begleiten...
.. für Leute mit ähnlichem Problem möchte ich mal auf eine Webseite hinweisen ... chordify.net .. da werden sie geholfen...

Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: So 8. Okt 2017, 12:26
von Janek
Hallo Viktor (und wer sich noch angesprochen fühlt),
nun hab ich das ausprobiert, und ich meine das passt.
Mit chordify hab ich es auch mal laufen lassen. Das mogelt an verschiedenen Stellen A un H rein, kurz, kann man m.E. weglassen. Ein Unterschied ist allerdings - an der Stelle, wo es zum Zorn kommt .. da schägt chordify hm vor... passt m.E. nicht. Wie kommt das Prog da drauf?


Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: So 8. Okt 2017, 17:25
von jemflower
Hallo Janek. Das Programm wertet vermutlich alle Töne aus, die es findet. Wenn zufällig ein Schlagzeugbecken wie ein g klingt und gerade a-Moll gespielt wird, dann erkennt das Programm a-Moll 7.
PS: Akkordskizzen kann man auch mit Lalala oder Strichen machen.

Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 18:40
von Janek

jemflower schrieb:
Hallo Janek. Das Programm wertet vermutlich alle Töne aus, die es findet. Wenn zufällig ein Schlagzeugbecken wie ein g klingt und gerade a-Moll gespielt wird, dann erkennt das Programm a-Moll 7.

Hallo jemflower,
danke. Sowas hab ich mir gedacht. Als Anhaltspunkt find ich es trotzdem gut.
PS: Akkordskizzen kann man auch mit Lalala oder Strichen machen.

Das wohl - aber sooo originell wäre das nicht!

Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 00:11
von Janek

Skywise schrieb:
Und eine öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Textes außerhalb der Regelungen und ohne Rückendeckung ist nun mal ein Rechtsverstoß.

Also ist das hier ein Rechtsverstoß: http://www.matthias-ossmann.de/engel.htm  ?
Gesetze müssen doch irgendwem dienen, sonst würden sie nicht gemacht. Wem dient dieses?


Den Urhebern. Deutschland ginge es wirtschaftlich ziemlich dreckig, wenn das Geistige Eigentum nicht wäre, schließlich hat unser Heimatland nicht so viel anzubieten außer schnödem oder angewandtem Know-How, also genießt es besonderen Schutz.
Gruß
Skywise

Glaubst du das wirklich?
Also ich seh es so: XY, dessen Song die Spatzen von den Dächern pfeifen, weil das Lied auf YT ist und der Text auf 20 Seiten veröffentlicht, der hat keinen Schaden, wenn das Lied hier unter Angabe der Quelle besprochen wird. Im Gegenteil - sein Stück wird bekannter, von weiteren Leuten gesungen usw. ...
.. wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Gesetz dem gesunden Menschen verstand widerspricht.



Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:07
von Skywise
Janek schrieb:

Also ist das hier ein Rechtsverstoß: http://www.matthias-ossmann.de/engel.htm  ?
Auf den ersten Blick - ja. Und irgendwie rebelliert mein Bauchgefühl schon angesichts eines Links auf augenscheinlich urheberrechtlich nicht sauberes Material ... zu dem Thema gibt's eine Menge widersprüchlicher Gerichtssprüche, da müßte ich mich auch mal wieder auf den neuesten Stand bringen. Mein letzter Wissensstand war: solche Disclaimer wie "ich distanziere mich aufgrund des Urteils vom LG Hamburg vom 12. Mai 1998 ausdrücklich von allen verlinkten Inhalten" ist juristisch in Deutschland wirkungslos.
Gesetze müssen doch irgendwem dienen, sonst würden sie nicht gemacht. Wem dient dieses?
Den Urhebern. Deutschland ginge es wirtschaftlich ziemlich dreckig, wenn das Geistige Eigentum nicht wäre, schließlich hat unser Heimatland nicht so viel anzubieten außer schnödem oder angewandtem Know-How, also genießt es besonderen Schutz.
Gruß
Skywise

Glaubst du das wirklich?
Absolut.
Als ehemaliger Angestellter eines Forschungsinstituts und als aktueller Mitarbeiter einer Verwaltung, die sich bei ihrem Treiben auch an geltendes Recht halten sollte, kann ich derzeit auch schlecht etwas Anderes glauben, schon mal gar nicht in der Öffentlichkeit und wider besseres Wissen, sonst muß ich Angst um meinen Job haben :-D
Also ich seh es so: XY, dessen Song die Spatzen von den Dächern pfeifen, weil das Lied auf YT ist und der Text auf 20 Seiten veröffentlicht, der hat keinen Schaden, wenn das Lied hier unter Angabe der Quelle besprochen wird. Im Gegenteil - sein Stück wird bekannter, von weiteren Leuten gesungen usw. ...
Ganz ehrlich, ich glaube, der Hase hoppelt exakt andersrum. Dadurch, daß jemand Songtexte auf seine Homepage tackert, zieht er all die Leute zu sich, die die paar Bruchstücken, die sie aus dem Gedächtnis noch herauskramen können, bei Google eingeben. Nicht die Christina Stürmer, der Tom Albrecht, der Christian Neander und der Oliver Varga profitieren von dem Herrn Ossmann, sondern umgekehrt. Das mag er in diesem Fall nicht beabsichtigt haben, will ich ihm auch nicht unterstellen. Anders sähe es aus, wenn Herr Ossmann erkennbar mit diesen Liedern Auftritte absolviert, "Promo-Aufnahmen" versendet oder meinetwegen irgendwelche Werbebanner oder Links auf kommerzielle Angebote auf seiner Homepage einbindet. Dann wäre das eine Gewinnerzielungsabsicht, und die Kombination mit der augenscheinlich nicht abgesegneten Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ist nur bei einer ausgezeichneten Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, denn - ja, an dieser Stelle existiert ein Schaden für die Urheber, wenn ihr Material als Köder für Geldmacherei verwendet wird.
Ich sehe übrigens auch youtube in dieser Richtung nach wie vor extrem kritisch, aber das mag damit zusammenhängen, daß mir die Verträge zwischen youtube und der GEMA nicht im Detail bekannt sind. Kritisch übrigens aus demselben Grund: youtube profitiert ja von jedem Klick auf hochgelade Lieder. Insofern sollten die Urheber und Interpreten auch entsprechend entlohnt werden. Ob das der Fall ist, weiß ich nicht, glaub' ich auch nicht. Ich gehe davon aus, daß youtube nicht über die Transparenz verfügt, um das wirklich sicherzustellen.
Ich will den Text auch nicht auf 20+ Seiten haben. Und schon mal gar nicht solche Texte, die auf 19+ Seiten falsch wiedergegeben werden. Ich hatte da schon einige Male das Gefühl, als habe Beethoven persönlich den Text herausgehört und Stevie Wonder ihn dann unter Aufbietung sämtlicher Deutschkenntnisse Korrektur gelesen. Bedenklich erstens wegen wahrscheinlich nicht abgestimmter Änderung urheberrechtlich geschützten Materials, zweitens wegen - wer braucht so was und für wen soll das Visitenkarte sein? Der Text auf einer Seite, und zwar auf der Seite desjenigen, der den Text veröffentlichen darf, reicht doch eigentlich vollkommen aus.
Aber okay, ignorieren wir das mal.
Jeder versteht, daß ein Buchautor sich darüber aufregt, wenn ein übereifriger Internetuser seinen Text abtippt und im Internet zur Schau stellt. Sicher - das Buch würde bekannter, würde von vielen Leuten gelesen ... aber würde es auch von anderen Leuten gekauft werden? Jeder versteht, daß ein Filmemacher sich darüber aufregt, wenn sein Streifen bei einer Kinovorführung abgefilmt und später im Internet hochgeladen wird. Sicher - der Film würde bekannter, würde auch von vielen Leuten gesehen ... aber würden sich deshalb mehr Leute eine Eintrittskarte oder später eine DVD/BluRay leisten? Jeder versteht, daß ein Komponist sich darüber aufregt, wenn seine neueste Partitur als Scan im Internet landet. Sicher - das Werk würde bekannter, würde vielleicht auch von mehreren Leuten studiert werden ... aber würden sich deshalb mehr Leute die gedruckte Partitur kaufen oder sich bei einer Aufführung unter die Zuhörer mischen? Jeder versteht sicher, wenn ein Maler sich darüber aufregt, wenn seine Bilder abgelichtet und hochauflösend im Internet zur Schau gestellt werden. Sicher, ein bißchen Werbung kann nicht schaden, ein paar Kostproben sind auch nicht verkehrt, aber gleich die komplette Ausstellung ... würden sich danach noch mehr Leute für seine aktuell laufende Ausstellung interessieren und würde er deshalb mehr Bilder oder Drucke davon verkaufen?
Warum soll ein Textdichter also eine glückliche Ausnahme sein und sich darüber freuen, daß sein Beitrag zum Endergebnis von Leuten verbreitet wird, die dazu nicht autorisiert sind? Warum soll er nichts dagegen unternehmen dürfen, wenn er der Meinung ist, daß sein Text als Vollzitat auf der Seite eines aufrechten Deutschen nichts zu suchen hat? Weil das Lied dann ja hoffentlich von mehr Leuten gesungen wird? Warum soll er sich nicht wehren können, wenn jemand den Text, in den er Zeit sowie hoffentlich Hirnschmalz und Sprachgefühl investiert hat, versehentlich oder mutwillig abändert? Weil das Lied ja trotzdem durch diese Internetgeschichte bekannter wird? Weil ja irgendwo bestimmt in irgendeiner Ecke des Rattenschwanzes ganz, ganz sicher jemand ist, der hundertprozentig Geld in sein Erzeugnis stecken wird? Mal ganz krass, aber dennoch zutreffend formuliert: ein Urheber hat im Prinzip nicht viel mehr als die Rechte an seinem Werk; mit jeder öffentlichen Wiedergabe eines kompletten Werkes untergräbt man diese Rechte, sorgt man dafür, daß er stückweise enteignet wird. Das kann sogar darin enden, daß er am Ende überhaupt nichts mehr gegen einen einzelnen Mißbrauch seines Werkes unternehmen kann, da er kein Argument mehr hat, warum ausgerechnet die Plattform X seine Texte nicht nutzen darf, während das bei zig anderen verfügbaren Internetseiten augenscheinlich kein Problem darstellt. Das fällt dann schon fast unter die Sammelbezeichnung "Gewohnheitsrecht". Nein, dazu gibt's meines Wissens noch kein Urteil, das in diese Richtung abzielt, bislang blieb's nur bei einigen juristischen Kommentaren.
Darüber, daß der besagte Rattenschwanz von weiter oben nicht unbedingt mit einem finanziellen Ausgleich einher gehen muß, vor allem angesichts des wachsenden Konsums über Streaming-Flatrates oder über "freie Plattformen" wie youtube, bei denen nach ein paar Millionen Klicks immerhin schon mal eine Pizza für die beteiligten Urheber und Interpreten abfällt, brauchen wir uns hoffentlich nicht zu unterhalten ;-)
... wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Gesetz dem gesunden Menschen verstand widerspricht.
Das kommt drauf an. Oft genug ist ein Gesetz nur eine Frage der Perspektive.
Gruß
Skywise

Auf der Suche nach Akkorden von Hannes Wader...

Verfasst: So 17. Dez 2017, 04:36
von Reino

olliwutzi schrieb:
Aber wieso darf ich dann, ohne den Texter und/oder den Komponisten zu fragen, fremde Lieder singen und sogar gegen Eintritt aufführen?
Die berühmten Coverversionen, die wohl jeder kennt.
Das sind eben die Vorzüge der vielgescholtenen GEMA (und deren Partner im Ausland): Die Urheber übertragen den Verwertungsgesellschaften das Recht an der Auswertung. Die genehmigen ALLE Aufführungen, solange die dafür vorgeschriebenen Gebühren bezahlt werden.
Gäbe es das nicht, müßte jeder Interpret, aber auch jeder Veranstalter, der ihn auf die Bühne läst, von jedem Autor eine Genehmigung einholen.