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Sonderpreis von Reinhard Mey im Rahmen des HENNER-KROGH-FÖRDERPREIS

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 13:48
von migoe
Bereits am 26.März 2017 wurde der Sieger 2017 des Musikwettbewerbs um den Henner-Krogh-Förderpreis gekürt. Soweit nicht neu und ungewöhnlich, denn dieser Wettbewerb findet schon seit 29 Jahren statt.
Die Sylter Rundschau meldete damals:
Mit 18 Jahren war Daniel Stahl alias Despair der jüngste Teilnehmer und präsentierte zwei Eigenkompositionen aus der Gattung Rap und Hip-Hop. Seine eigenen Beats, die selbst komponiert und produziert sind sowie seine nachdenklichen und gesellschaftskritischen Texte überzeugten die Jury und so landete der junge Sylter auf Anhieb auf Platz eins. „Echt krass, hier zu stehen”, kommentierte er selbst seinen ersten Auftritt vor Publikum. Sein unerwarteter Sieg zwang ihn dann gut eine Stunde später glatt auf die Knie – ein sympathischer Sieger, der fassungslos im Goldregen kniete, bevor er den Pokal samt Preisgeld (2225 Euro) überreicht bekam.


Was hat das mit Reinhard Mey zu tun?
Der Künstler stiftet jährlich einen Sonderpreis im Wert von 3.000 Euro für den besten deutschsprachigen Beitrag. Sollte keine Bewerbung für einen deutschsprachigen Beitrag eingereicht werden oder die Jury keine Bewertung vornehmen kann, entfällt der Preis in dem betreffenden Jahr. Reinhard Mey gilt als "Sylt-Liebhaber" und aus dieser besonderen Beziehung zur Insel kam es wohl auch zu diesem Förderpreis.

Eben diesen Sonderpreis bekam der zweitplatzierte Christopher Wormuth (28), alias Ohrwurmuth überreicht. Der Autodidakt, der mit 16 Jahren begann, sich selbst das Klavierspielen beizubringen, überzeugte mit brillanten Pianoklängen, kreativen Kompositionen und leisem Humor. Für seine Eigenkomposition „Insel aus Sand”, die sowohl von der Liebe zu einer Frau als auch von der Liebe zur Insel Sylt handelte, gewann er nicht nur den zweiten Platz sondern auch den Reinhard-Mey-Sonderpreis.

Treu dem Motto: "Nach dem Wettbewerb ist vor dem Wettbewerb!" möchte ich hiermit auch auf die Richtlinien zur Durchführung und Vergabe des Henner-Krogh-Förderpreises hinweisen, die auf der Webseite der Henner-Krogh-Stiftung zu finden sind:
Teilnahmeberechtigt sind Musiker/-innen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz auf Sylt. Musikgruppen sind teilnahmeberechtigt, wenn die Teilnehmer/-innen mindestens zur Hälfte ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz auf Sylt haben. In Zweifelsfällen ist eine Meldebescheinigung erforderlich, die bescheinigt, dass die Person zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses mindestens drei Monate auf Sylt wohnhaft ist.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, das Höchstalter 50 Jahre. In Ausnahmefällen können bei Musikgruppen einzelne Musiker/-innen die Altersgrenzen unter- bzw. überschreiten.
Für Einzelmusiker/ - innen oder Bandmitglieder, die eine musikalische Ausbildung über die eigene Musikschulförderung hinaus absolviert haben (Musikstudium o.ä.), ist die Teilnahme nicht möglich.
Der Anmeldeschluss für den jeweiligen Henner-Krogh-Förderpreis wird spätestens vier Monate vor dem Wettbewerb öffentlich bekannt gegeben. Es wird ferner eine Kontaktperson bekannt gegeben, an die sich die Interessenten vor Anmeldeschluss wenden können. Bis zum Anmeldeschluss haben Interessenten den Anmeldebogen sowie ein Demo-Band (eine Demo-CD) einzureichen. Das Demo-Band (die Demo-CD) soll Stücke in der geplanten Besetzung enthalten. Es müssen nicht die beim Förderpreis vorgesehenen Stücke aufgenommen werden, sie sollen jedoch der vorzutragenden Musikrichtung entsprechen. Das Demo-Band (die Demo-CD) soll speziell für den Henner-Krogh-Förderpreis erstellt werden.

Der Artikel von Sabine Fleischmann über die Verleihung des Henner-Krogh-Förderpreises erschien übrigens am 26.03.2017 auf der Webseite der Sylter Rundschau...

migoe