Hallo, Foris!
Wer es ganz genau wissen will, sollte sich diese 18 Seiten mal durchlesen - da wird die Thematik ausführlich von Rechtsanwälten behandelt:
18 Seiten Beschäftigung
Etwas weniger schwierig findet sich ein kurzer erklärender Text auf
Erklärungen von coverinfo.de
Aus der Datenbank von
www.coverinfo.de kann man weiterhin ersehen, wer denn schon alles Covers von Über den Wolken gemacht hat:
EAV - Unter den Bäumen (2003)
Cortez - Über den Wolken (2000)
Die lustigen Schilehrer - Über den Wolken (1994)
Dieter Thomas Kuhn - Über den Wolken (1997)
Eric Prinzinger - Über den Wolken (2000)
Sepp Kolbitsch - Über den Wolken (2001)
The Countdown Band - Über den Wolken (2001)
Xavier Naidoo - Über den Wolken (2002)
Interessanterweise wird das EAV-Cover nicht als Cover als solches, sonder als Zitat klassifiziert, d. h. dass nur Musikteile übernommen wurden. Ich kann jetzt nicht beurteilen, inwieweit das zutrifft, möchte nur drauf hinweisen.
Zitieren kann übrigens nicht nur die EAV, sondern auch Reinhard Mey selbst, wie in der Datenbank ersichtlich ist. Demzufolge hat er in Hasengebet (1994) das Kinderlied Ein Männlein steht im Walde zitiert (Weiß das jemand genauer?).
Die anderen Cover, die dort erwähnt werden, sind neben dem oft kopierten Über den Wolken nur die bekannten Täter Inga&Wolf (Gute Nacht, Freunde) und NoRMAhl (Diplomatenjagd) und natürlich die Gratulanten des Hommage-DoppelCD-Albums.
Zurück zur rechtlichen Situation: Ausschlaggebend ist wohl der § 14 - Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Fassung vom 9. September 1965, gültig ab 1. Januar 1966.
Aber wie anfangs geschrieben: Wer es genau wissen will, sollte sich durch die 18 Seiten graben.
Gruß
Ascion